Das Vampirgesetz sind seit Jahrtausenden festgelegte Regeln für das Zusammenleben der Vampire. Oftmals wissen Jungvampire nichts von diesen Gesetzen, dennoch unterstehen sie diesen eigentlich ebenfalls. Diese Gesetze haben die Vampire schon häufig vor einer Entdeckung gerettet und dafür gesorgt, dass die Gesellschaft geordnet bleibt.
§1. Den Entscheidungen des Vampirrates ist Folge zu leisten. Kein einzelner Vampir steht über dem Rat.
§2. Erst mit 500 Jahren ist es Jungvampiren gestattet, sich als Ratsmitglied aufstellen zu lassen.
§3. Ein Vampir darf nicht vor dem siebzehnten Lebensjahr verwandelt werden, da Kindvampire ihre Gefühle noch schlechter im Griff haben und so eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.
§4. Der Erschaffer trägt die Verantwortung für die von ihm neu geschaffenen Vampire. Im Falle eines freigegebenen Vampires gilt dies, bis auch der letzte Rest des menschlichen Blutes von dem Vampirorganismus verbraucht wurde. Im Falle eines nicht freigestellten Vampires gilt dies, bis dieser alle Regeln des vampirischen Zusammenlebens gelehrt wurde.
§5. Gibst du einem anderen Vampir dein Wort, so musst du es halten. Sollte ein Vampir in der Schuld eines anderen stehen, so ist er verpflichtet, diese Schuld zu begleichen. Jeder Vampir, der dieses Gebot bricht, kann dem Rat vorgeführt werden.
§6. Machtkämpfe zwischen Vampiren müssen so ausgetragen werden, dass keine Unwissenden Schaden davontragen.






